Willkommen bei der
“Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte”

Die „Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte“ ist ein Zusammenschluss von Fachanwältinnen und Fachanwälten im Medizinrecht, die sich für Patientenrechte einsetzen und in ihrer anwaltlichen Tätigkeit ausschließlich die Patientenseite beraten und vertreten.

Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften haben Fachanwälte im Medizinrecht besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Solche liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet des Medizinrechts erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung vermittelt wird.

Sämtliche der „Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte“ angehörenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben ihren alleinigen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Arzthaftungsrechts. D. h., sie vertreten geschädigte Patientinnen und Patienten in Auseinandersetzungen mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen ärztlichen Institutionen, wenn es um die Frage geht, ob ein „ärztlicher Kunstfehler“ vorliegt, wenn also der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten worden ist.

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